Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
KSchG § 9 KSchG § 13 KSchG § 13 Abs. 1 KSchG § 13 Abs. 1 S. 4 ZPO § 517 ZPO § 524 ZPO § 524 Abs. 2 S. 2 BGB § 626 Abs. 1
EKSchG, ZPO, BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung; Anforderungen an eine beharrliche Arbeitsverweigerung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Erreichen einer ordentliche ...
- Judicialis
KSchG § 9; ; KSchG § 13; ; KSchG § 13 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 S. 4; ; ZPO § 517; ; ZPO § 524; ; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 626 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 13 Abs. 1 S. 4
Keine beharrliche Arbeitsverweigerung bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen infolge mehrerer unberechtigter Kündigungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Kündigung, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Auflösungsantrag
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 18.10.1984 - 3 Ca 365/84
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.1985 - 4 Sa 132/84
- BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85
- ArbG Hamburg, 29.04.1998 - 7 Ca 562/97
- ArbG Nürnberg, 26.11.1998 - 6 Ca 2784/98
- ArbG Hamburg, 18.12.1998 - 7 Ca 562/97
- LAG Hamburg, 18.12.1998 - 3 Sa 58/98
- LAG Hamburg, 26.03.1999 - 3 Sa 58/98
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
- LAG Nürnberg, 18.10.2000 - 4 Sa 52/99
- BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00
- ArbG Trier, 21.09.2004 - 3 Ca 721/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04
- ArbG Frankfurt/Main, 02.08.2005 - 5 Ca 7556/04
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
- LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
- LAG Hessen, 25.11.2009 - 10 Sa 1600/05
- LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
Kein Mutterschaftsurlaub für Väter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04
In den Fällen einer so genannten beharrlichen Arbeitsverweigerung ist in aller Regel eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt (vgl. BAG, Urteile vom 31.01.1985 - 2 AZR 486/83 -, AP Nr. 6 zu § 8 a) MuSchG 1968).
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG erstrebt, lässt die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht entfallen, wenn dem Antrag nicht - rechtskräftig - stattgegeben wird (ebenso LAG Köln 12. November 2014 - 5 Sa 419/14 - zu II 2 b aa der Gründe; BeckOK ArbR/Pleßner Stand 1. September 2017 KSchG § 9 Rn. 104a; APS/Vossen 5. Aufl. KSchG § 1 Rn. 282e; aA LAG Rheinland-Pfalz 7. April 2005 - 4 Sa 955/04 - zu II der Gründe) .Soweit der Kläger geltend macht, zur Arbeitspflicht eines Arbeitnehmers bis zur rechtskräftigen Entscheidung über einen Auflösungsantrag habe mit Ausnahme der in dieser Rechtsfrage divergierenden Urteile der Landesarbeitsgerichte Rheinland-Pfalz (7. April 2005 - 4 Sa 955/04 -) und Köln (12. November 2014 - 5 Sa 419/14 -) keine tragfähige Rechtsprechung vorgelegen, die ihm als Richtschnur habe dienen können, zeigt er selbst auf, dass er bei sorgfältiger Prüfung sehr wohl damit rechnen musste, die Gerichte könnten die Rechtslage anders beurteilen als er.
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand
Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 - 4 Sa 955/04 - aufgehoben. - LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines …
Daher ist ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpft hat, zur Arbeitsleistung verpflichtet, solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliegt (entgegen LAG Rheinland-Pfalz 07. April 2005 - 4 Sa 955/04).Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts und des LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005 - 4 Sa 955/04) war die Klägerin nicht wegen des von ihr angekündigten Auflösungsantrags zur Arbeitsverweigerung berechtigt.
Das Arbeitsgericht und das LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005- 4 Sa 955/04 - juris) haben angenommen, ein Arbeitnehmer, der einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpfe, sei nicht verpflichtet, einer Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers zu folgen, wenn und solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliege.
Eine Zulassung wegen Divergenz war schon deswegen nicht angezeigt, weil das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 (4 Sa 955/04) vom BAG (27. April 2006- 2 AZR 360/05) aufgehoben worden und damit nicht mehr divergenzfähig ist.
- LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 419/14
Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfähigkeit eines …
Daher ist ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpft hat, zur Arbeitsleistung verpflichtet, solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliegt (entgegen LAG Rheinland-Pfalz 07. April 2005 - 4 Sa 955/04).Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts und des LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005- 4 Sa 955/04) war die Klägerin nicht wegen des von ihr angekündigten Auflösungsantrags zur Arbeitsverweigerung berechtigt.
Das Arbeitsgericht und das LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005 - 4 Sa 955/04 - juris) haben angenommen, ein Arbeitnehmer, der einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpfe, sei nicht verpflichtet, einer Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers zu folgen, wenn und solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliege.
Eine Zulassung wegen Divergenz war schon deswegen nicht angezeigt, weil das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 (4 Sa 955/04) vom BAG (27. April 2006- 2 AZR 360/05) aufgehoben worden und damit nicht mehr divergenzfähig ist.
- LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung …
Soweit diesbezüglich in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aufgrund der Ungewissheit sei es einem Arbeitnehmer in diesem Stadium unzumutbar (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2005 - 4 Sa 955/04 - juris), teilt die Berufungskammer diese Rechtsauffassung nicht einmal ansatzweise.