Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11587
LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04 (https://dejure.org/2005,11587)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.04.2005 - 4 Sa 955/04 (https://dejure.org/2005,11587)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. April 2005 - 4 Sa 955/04 (https://dejure.org/2005,11587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    KSchG § 9 KSchG § 13 KSchG § 13 Abs. 1 KSchG § 13 Abs. 1 S. 4 ZPO § 517 ZPO § 524 ZPO § 524 Abs. 2 S. 2 BGB § 626 Abs. 1
    EKSchG, ZPO, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung; Anforderungen an eine beharrliche Arbeitsverweigerung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Erreichen einer ordentliche ...

  • Judicialis

    KSchG § 9; ; KSchG § 13; ; KSchG § 13 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 S. 4; ; ZPO § 517; ; ZPO § 524; ; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 13 Abs. 1 S. 4
    Keine beharrliche Arbeitsverweigerung bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen infolge mehrerer unberechtigter Kündigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Kündigung, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Auflösungsantrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04
    In den Fällen einer so genannten beharrlichen Arbeitsverweigerung ist in aller Regel eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt (vgl. BAG, Urteile vom 31.01.1985 - 2 AZR 486/83 -, AP Nr. 6 zu § 8 a) MuSchG 1968).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG erstrebt, lässt die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht entfallen, wenn dem Antrag nicht - rechtskräftig - stattgegeben wird (ebenso LAG Köln 12. November 2014 - 5 Sa 419/14 - zu II 2 b aa der Gründe; BeckOK ArbR/Pleßner Stand 1. September 2017 KSchG § 9 Rn. 104a; APS/Vossen 5. Aufl. KSchG § 1 Rn. 282e; aA LAG Rheinland-Pfalz 7. April 2005 - 4 Sa 955/04 - zu II der Gründe) .

    Soweit der Kläger geltend macht, zur Arbeitspflicht eines Arbeitnehmers bis zur rechtskräftigen Entscheidung über einen Auflösungsantrag habe mit Ausnahme der in dieser Rechtsfrage divergierenden Urteile der Landesarbeitsgerichte Rheinland-Pfalz (7. April 2005 - 4 Sa 955/04 -) und Köln (12. November 2014 - 5 Sa 419/14 -) keine tragfähige Rechtsprechung vorgelegen, die ihm als Richtschnur habe dienen können, zeigt er selbst auf, dass er bei sorgfältiger Prüfung sehr wohl damit rechnen musste, die Gerichte könnten die Rechtslage anders beurteilen als er.

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 - 4 Sa 955/04 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14

    Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines

    Daher ist ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpft hat, zur Arbeitsleistung verpflichtet, solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliegt (entgegen LAG Rheinland-Pfalz 07. April 2005 - 4 Sa 955/04).

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts und des LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005 - 4 Sa 955/04) war die Klägerin nicht wegen des von ihr angekündigten Auflösungsantrags zur Arbeitsverweigerung berechtigt.

    Das Arbeitsgericht und das LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005- 4 Sa 955/04 - juris) haben angenommen, ein Arbeitnehmer, der einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpfe, sei nicht verpflichtet, einer Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers zu folgen, wenn und solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliege.

    Eine Zulassung wegen Divergenz war schon deswegen nicht angezeigt, weil das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 (4 Sa 955/04) vom BAG (27. April 2006- 2 AZR 360/05) aufgehoben worden und damit nicht mehr divergenzfähig ist.

  • LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 419/14

    Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfähigkeit eines

    Daher ist ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpft hat, zur Arbeitsleistung verpflichtet, solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliegt (entgegen LAG Rheinland-Pfalz 07. April 2005 - 4 Sa 955/04).

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts und des LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005- 4 Sa 955/04) war die Klägerin nicht wegen des von ihr angekündigten Auflösungsantrags zur Arbeitsverweigerung berechtigt.

    Das Arbeitsgericht und das LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005 - 4 Sa 955/04 - juris) haben angenommen, ein Arbeitnehmer, der einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpfe, sei nicht verpflichtet, einer Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers zu folgen, wenn und solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliege.

    Eine Zulassung wegen Divergenz war schon deswegen nicht angezeigt, weil das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 (4 Sa 955/04) vom BAG (27. April 2006- 2 AZR 360/05) aufgehoben worden und damit nicht mehr divergenzfähig ist.

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16

    Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung

    Soweit diesbezüglich in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aufgrund der Ungewissheit sei es einem Arbeitnehmer in diesem Stadium unzumutbar (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2005 - 4 Sa 955/04 - juris), teilt die Berufungskammer diese Rechtsauffassung nicht einmal ansatzweise.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht